Bundesrat verlängert geltende Massnahmen bis 26. April 2020

 

Der Bundesrat verlängert die geltenden Massnahmen bis am 26. April 2020. Es ist wichtig, dass sich alle weiterhin an die Empfehlungen des Bundesrats halten und zu Hause bleiben. So können wir weiterhin gemeinsam die Verbreitung des neuen Coronavirus eindämmen.

 

Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Er erlässt Massnahmen gegenüber der Bevölkerung, Organisationen und Institutionen sowie den Kantonen. Damit will der Bundesrat die Verbreitung des neuen Coronavirus eindämmen, besonders gefährdete Personen schützen und die Versorgung der Bevölkerung mit Pflege und Heilmitteln sicherstellen.

 

Für ausführlichere Informationen zu Einreisebeschränkungen, Massnahmen für Bevölkerung, Organisationen und Institutionen, Ausnahmen für besonders betroffene Kantone, Versorgung mit Lebensmittel etc. lesen Sie die Meldungen des BAG.

 

Bundesamt für Gesundheit (BAG)
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