Kloster Fahr - Benediktinisches Frauenkloster

Geschichte

 

Das Kloster Fahr wurde im Jahr 1130 von Freiherr Lütold II. von Regensburg gegründet. Nach der Gründung blieb die Gemeinschaft lange Zeit klein und hatte nur eine geringe Bedeutung. Im 14. Jh. wuchs sie aber auf eine stattliche Gruppe von 18 Nonnen an. Das Kloster hatte nie eine Äbtissin, da es mit Einsiedeln zusammen ein Doppelkloster bildet. Die Verwaltung der Güter wurde einem von Einsiedeln eingesetzten Probst unterstellt.

 

Seit 2005 ist ein weltlicher Verwalter angestellt. Die Reformation läutete einen raschen Niedergang ein. Der Zürcher Reformator Huldrych Zwingli selbst verbot den Nonnen das Chorgebet. Zudem setzte Einsiedeln keinen neuen Probst mehr ein. Das klösterliche Leben starb bis 1543 vollständig aus.

 

Im Bemühen dieses Kloster zu erhalten wurde die Kirche 1549 von Abt Joachim Eichhorn wieder geweiht. Nonnen wurden aber erst wieder im Jahr 1576 im Fahr angesiedelt. Im 17. Und 18. Jh. erlebte das Kloster eine ruhigere Entwicklungsphase. Die alten Gebäude waren baufällig und unbrauchbar geworden. Man entschloss sich deshalb zu einem Neubau, der von 1689 bis 1746 das heutige Barockkloster hervorbrachte. Mit der Helvetik begann für das Kloster Fahr eine Leidenszeit. Das Kloster Einsiedeln wurde 1798 vorübergehend aufgehoben. Fahr durfte zwar weiter existieren, wurde aber unter die Verwaltung Badens gestellt. Die Mediationsakte im Jahr 1803 begrub die Helvetik und machte die Schweiz wieder zu einem Staatenbund. Der Kanton Baden wurde in den Kanton Aargau integriert. Das Kloster Fahr jedoch sollte ein Teil des reformierten Kantons Zürich werden. Der neue Kanton Aargau liess sich das Kloster Fahr aber nicht nehmen und erzwang die Bildung einer Exklave. Wenig später übernahmen die Radikalen im Aargau die Führung und bewirkten 1841 die Aufhebung aller Klöster.

 

1843 erzwang die Tagsatzung die Wiederherstellung der aargauischen Frauenklöster. Einschränkungen, wie staatliche Aufsicht oder das Novizenaufnahme- verbot blieben aber bestehen. Erst 1858 durfte das Kloster wieder Novizinnen aufnehmen, die Anzahl konnte aber weiterhin der Kanton bestimmen. Die Leidenszeit des Klosters Fahr fand endlich ein Ende, als der Kanton Aargau durch ein Dekret im Jahr 1932 den Nonnen ihr Selbstverwaltungsrecht zurückgab.